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   BVerwG, 10.11.1965 - V C 104.64   

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https://dejure.org/1965,220
BVerwG, 10.11.1965 - V C 104.64 (https://dejure.org/1965,220)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1965 - V C 104.64 (https://dejure.org/1965,220)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1965 - V C 104.64 (https://dejure.org/1965,220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG §§ 5, 39 ff., 68f., § 84 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BVerwGE 22, 319
  • FEVS 13, 41
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 8/12 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Pflegegeld -

    Insoweit können zum einen nur solche Umstände berücksichtigt werden, die nicht bereits Gegenstand anderer Sozialhilfeleistungen sind (vgl BVerwGE 22, 319 ff RdNr 12) .
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4668/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Feststellungsklage -

    Der behinderte Mensch soll nicht an den Grunderfordernissen des täglichen Lebens scheitern (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 10. November 1965 - V C 104.64 - juris Rdnr. 16; Meßling in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 61 Rdnr. 38 [1. Überarbeitung]).
  • LSG Sachsen, 21.01.2020 - L 8 SO 63/19

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ; Prüfung der

    Der Hilfeträger darf sich nicht damit begnügen, nur über das Vorliegen einer einzelnen Hilfeart zu entscheiden, auch wenn der Hilfeempfänger sein Begehren nur auf eine Hilfeart abgestellt hat (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 10. November 1965 - V C 104.64; Wahrendorf in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl. 2018, § 9 Rn. 20).
  • BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - Gewährung von Unterhaltshilfe nach dem

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe zum Beispiel BVerwGE 22, 319 [321]) ist im allgemeinen Regelungsgegenstand der Sozialhilfefall als ganzer.

    Im Zweifel hat also die Behörde alle nach Lage der Sache in Betracht kommenden Hilfsmöglichkeiten in Erwägung zu ziehen (Urteil vom 10. November 1965 [BVerwGE 22, 319]).

  • BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76

    Notwendigkeit eines bestimmten Klageantrags - Pflicht zu umfassender Prüfung und

    Etwas Gegenteiliges hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 10. November 1967 (BVerwGE 22, 319 = FEVS 13, 41) und vom 17. Januar 1963 (BVerwG V C 13.67 - VerwRspr. 19, 749) weder ausdrücklich noch dem Sinne nach entschieden oder entscheiden wollen.

    Die Pflicht zu umfassender Prüfung und Regelung des Sozialhilfefalles beruht - wie in BVerwGE 22, 319 dargelegt - darauf, daß nach § 5 BSHG die Sozialhilfe einsetzt, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, daß die Voraussetzungen für die Gewährung vorliegen.

  • LSG Sachsen, 23.06.2015 - L 8 SO 8/15

    Notwendigkeit eines verpflichtenden Leistungsangebotes bei nicht

    Während die Hilfe zur Pflege der Gefahr begegnen soll, dass der behinderte Mensch an den Grunderfordernissen des täglichen Lebens scheitert (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 19.11.1965 - V C 104.64 - juris RdNr. 16), und insoweit auf Erhaltung und Bewahrung abstellt, strebt die Eingliederungshilfe an, den Zustand des behinderten Menschen zum Besseren zu verändern, zumindest aber eine Verschlechterung zu verhindern (Scheider in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 19. Aufl., § 53 RdNr. 70.1).
  • BVerwG, 15.11.1967 - V C 71.67

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Blindenhilfe für Sehbehinderte - Begriff der

    Hierbei wird die Behörde auch Gelegenheit haben, in Erfüllung ihres umfassenden Auftrages zur Hilfe zu prüfen, ob dem Kläger womöglich andere Hilfen als Blindenhilfe zu gewähren sind (dazu auch Urteil vom 10. November 1965 [BVerwGE 22, 319]).
  • BVerwG, 31.01.1968 - V C 22.67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszugehen ist dabei davon, daß der Träger der Sozialhilfe verpflichtet ist, einen ihm bekanntgewordenen Notfall unter allen rechtlichen Gesichtspunkten daraufhin zu prüfen, welche Möglichkeiten der Hilfe sich anbieten (dazu BVerwGE 22, 319).
  • BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70

    Zulässigkeit einer Klage auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Verpflichtung des

    Der Träger der Sozialhilfe hat nämlich - wird er auf eine Notlage hingelenkt - alle in Betracht kommenden Hilfsmöglichkeiten zu prüfen (BVerwGE 22, 319), und zwar regelmäßig dahin, ob sie im Zeitpunkt seiner letzten Entscheidung einzusetzen sind (Urteil vom 5. November 1969 - BVerwG V C 43.69 -, insoweit in BVerwGE 34, 164 nicht abgedruckt).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1996 - 6 S 3152/95

    Sozialhilfe: Pflegegeld bei Mehrfachbehinderung - Blindheit - außergewöhnliche

    Zu den täglichen Verrichtungen in diesem Sinne gehören Tätigkeiten wie das Aufstehen, das Ausziehen und Anziehen, das Waschen, Baden, Kämmen, Rasieren, Essen, Trinken, das Aufstehen und Hinsetzen sowie Hinlegen, die Verrichtung der Notdurft sowie die Bewegung im Raum und außerhalb des Hauses (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.11.1965, FEVS 13, 41, v. 14.07.1977, Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 3 u. FEVS 26, 1 sowie Urt. des Senats v. 11.08.1972 - VI 268/71 -, FEVS 21, 16; Ziff. 69.26 SH-Richtlinien, Ergänzungs-Lieferung 1987 sowie die später erlassenen Pflegebedürftigkeits-Richtlinien v. 07.11.1994, Ziff. 3.4.1).

    Denn der Begriff der Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 68 und 69 BSHG umfaßt alle pflegerischen Tätigkeiten, die der hilflose Mensch benötigt, damit er nicht an den Grunderfordernissen des täglichen Lebens scheitert (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.11.1965 a.a.O.; Beschl. des Senats v. 20.08.1993 - 6 S 858/91 - u. Urt. v. 14.12.1994 - 6 S 1859/92 -).

  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 185.65

    Sozialhilfeträger als Träger der als Eingliederungshilfe geltenden

  • BVerwG, 13.01.1971 - V C 70.70

    Behinderung i.S.d. Sozialhilferechts - Nebeneinander von Sozialhilfe und

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2004 - 4 S 1885/02

    Psychosoziale Betreuung psychisch Kranker kein Bestandteil der stationären Pflege

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2000 - 22 A 5487/99

    Gewährung weitergehender Hilfe zur Pflege ; Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ;

  • BVerwG, 05.11.1969 - V C 43.69

    Kosten des Hilfsmittels bei Eingliederungsbeihilfe - Kosten zur Erhaltung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2000 - 22 A 5487/99

    Gewährung weitergehender Hilfe zur Pflege ; Anspruch auf eine rückwirkende

  • SG Köln, 12.02.2021 - S 29 SO 423/20
  • BVerwG, 11.04.2002 - 5 B 5.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 09.12.1970 - V C 73.70

    Möglichkeit einer Berücksichtigung von Tilgungsbeiträgen für ein Haus als Kosten

  • BVerwG, 15.05.1968 - V C 136.67

    Hilfen in besonderen Lebenslagen - Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers

  • BVerwG, 05.07.1967 - V C 212.66

    Gewährung von Blindenhilfe bei Unterkunft und Verpflegung in einem Heim -

  • VG Dessau, 23.08.2001 - 2 A 550/00
  • BVerwG, 17.05.1984 - 5 B 6.84

    Pflichten des Sozialhilfeträgers - Voraussetzungen eines Anspruchs auf Pflegegeld

  • OVG Bremen, 10.04.1972 - III A 33/70

    Präzise Angabe des zeitlichen Umfangs eines Klageantrags auf Hilfe zur Pflege;

  • BVerwG, 18.03.1970 - V C 89.69

    Zur Abgrenzung von Heilbehandlung, Krankenhilfe und Eingliederungshilfe für

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1993 - 6 S 583/92

    Anforderungen an die "außergewöhnliche Pflege" iSv BSHG § 69 Abs 4 S 2

  • BVerwG, 17.01.1968 - V C 13.67
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 1166/93

    Beamtenrecht: Beihilfe für Unterbringung in einem Pflegeheim - zur

  • BVerwG, 25.09.1972 - V ER 247.72

    Säumigkeit der Behörde bei der Gewährung von Sozialhilfe

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